Hundesteuer - Hund anmelden


Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.


Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.


Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.


Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


Kosten

keine


Hinweise

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.


Rechtsbehelf

Widerspruch


Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)


Freigabevermerk

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Rechnungsamt
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

Telefon 06262 9240233
Telefax 06262 924040