Landesfamilienpass beantragen


Beschreibung

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.

Dies sind zum Beispiel:


Voraussetzungen

Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie

Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.


Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.


Fristen

Keine


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

Widerspruch über Kommune


Rechtsgrundlage

freiwillige Leistung


Freigabevermerk

18.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bürgerbüro
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

Telefon 06262 9240 0
Telefax 06262 924040