Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen


Beschreibung

Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.

Wenn Sie nach dem 01. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie nach dem 01. Januar 1964 geboren wurden, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei Ihre Altersrente beziehen, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.

Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.


Voraussetzungen

Sie haben die:

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

Nicht zur Wartezeit zählen:


Verfahrensablauf

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:


Fristen

Hinweis: Beantragen Sie die Altersrente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.


Hinweise

Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.


Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage


Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):


Freigabevermerk

24.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bürgerbüro
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

Telefon 06262 9240 0
Telefax 06262 924040