Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen


Beschreibung

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.


Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.


Kosten

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.


Vertiefende Informationen


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keinen


Rechtsgrundlage

§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO, Baulastenverzeichnis)


Freigabevermerk

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Bauamt
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

 
Telefon 06262 924033
Telefax 06262 924040