Hundehaltung - Namensänderung mitteilen


Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:


Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.


Verfahrensablauf


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

keine


Hinweise

keine


Rechtsbehelf

keiner


Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):


Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Stelle(n)

Rechnungsamt
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

Telefon 06262 9240233
Telefax 06262 924040