2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer
Die Gemeindekasse informiert, dass zum 15.05.2025 die erste Rate der Grund- bzw. Gewerbesteuer fällig wird. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Grundsteuerreform in diesem Jahr Ihr Steuerbetrag verändert hat.
Überweisen Sie die fälligen Beträge rechtzeitig, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, bekommt den fälligen Betrag termingerecht vom Konto abgebucht. Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (5.010…) anzugeben.
Vielen Dank.