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Grundsteuer 2025 - wichtige Informationen

Grundsteuer 2025 - wichtige Informationen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Grundsteuer 2025 - wichtige Informationen

In 2025 erhält jeder Steuerpflichtige aufgrund der Grundsteuerreform einen neuen Steuerbescheid. Wichtig: Die alten, bisherigen Bescheide sind nicht mehr gültig!


Die Fälligkeitstermine im Überblick:

1. Rate 15. Februar

2. Rate 15. Mai

3. Rate 15. August

4. Rate 15. November

Für die Jahreszahler gilt weiterhin der 01. Juli


Zahlungsaufforderung:

Überweisen Sie die fälligen Beträge rechtzeitig, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Bankdaten und die genaue Höhe der neuen Steuerrate finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid. Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, bekommt den fälligen Betrag termingerecht vom Konto abgebucht. Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (5.010…) anzugeben.


Fragen und Antworten:

Fragen zur Grundsteuerveranlagung beantwortet das Steueramt unter 06262/9240-22.

Bei Rückfragen zur Zahlung wendet euch bitte an die Gemeindekasse 06262/9240-66.

Weitere Informationen