Grundsteuer 2025 - wichtige Informationen
In 2025 erhält jeder Steuerpflichtige aufgrund der Grundsteuerreform einen neuen Steuerbescheid. Wichtig: Die alten, bisherigen Bescheide sind nicht mehr gültig!
Die Fälligkeitstermine im Überblick:
1. Rate 15. Februar
2. Rate 15. Mai
3. Rate 15. August
4. Rate 15. November
Für die Jahreszahler gilt weiterhin der 01. Juli
Zahlungsaufforderung:
Überweisen Sie die fälligen Beträge rechtzeitig, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Die Bankdaten und die genaue Höhe der neuen Steuerrate finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid. Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, bekommt den fälligen Betrag termingerecht vom Konto abgebucht. Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (5.010…) anzugeben.
Fragen und Antworten:
Fragen zur Grundsteuerveranlagung beantwortet das Steueramt unter 06262/9240-22.
Bei Rückfragen zur Zahlung wendet euch bitte an die Gemeindekasse 06262/9240-66.