Hinweis auf den repräsentativen Wahlbezirk in der Gemeinde Reichartshausen

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Der Urnenwahlbezirk in der Gemeinde Reichartshausen ist repräsentativer Wahlbezirk für die Bundestagswahl 2025. In unserem Wahlbezirk werden somit wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler durchgeführt.

Hierfür werden spezielle Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe erkennbar sind. Andere Stimmzettel sind in diesem Wahlbezirk nicht zugelassen. Dieses Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WStatG) geregelt und gewährleistet, dass das Wahlgeheimnis vollständig gewahrt bleibt.

Als Anlage (siehe unten) finden Sie ein Muster der Wahlbenachrichtigung, das diese Besonderheiten veranschaulicht. Das Muster dient ausschließlich der Information und ist nicht für den offiziellen Gebrauch bestimmt.

Die o.g. Vorgaben als repräsentativer Wahlbezirk gilt nur für die Urnenwahl am Wahlsonntag (23.02.2025), nicht für die Briefwähler.

Ihr Wahlamt

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