Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen gesperrt
Die anhaltende Trockenheit und Hitze erhöhen das Risiko für Waldbrände – bitte seien Sie achtsam!
Wichtig:
Generell gilt:
striktes Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober (§ 41 Landeswaldgesetz).
Offenes Feuer (auch auf Grillplätzen) ist verboten. Die Grillstelle am alten Sportplatz ist bis auf Weiteres gesperrt – dort ist Grillen streng untersagt!
Zufahrten zum Wald freihalten – Rettungswege müssen frei bleiben!
Melden Sie verdächtige Rauchentwicklungen oder Feuer bittet sofort über die 112.
Die Sperrung gilt bis auf Widerruf.
Danke für die Rücksichtnahme!
Ihre Centgemeinde