Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Baum- und Heckenschnitt zur Verkehrssicherheit

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben nicht nur die Gemeinde, sondern auch die privaten Anlieger dafür zu sorgen, dass von Bäumen und Heckenauswüchsen ihrer Grundstücke keine Gefahr für den fließenden Verkehr sowie für Fußgänger ausgeht. Für die gemeindlichen Grundstücke ist der Bauhof vielfach im Einsatz, um im Bereich von Radwegen, Fußgängerwegen, Spielplätzen usw. Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Ein Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist zu jeder Jahreszeit möglich.

Unsere Bilddarstellung zeigt, wie auch private Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Bäume und Hecken so zu schneiden, damit von ihren Grundstücken keine Gefahr für den Verkehrsbereich besteht. Bei Bäumen ist insbesondere das Lichtraumprofil zu beachten: 4,50 m über Straßen, 2,50 m über Gehwegen.

 

Auch sollten private Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Ausleuchtung der gemeindlichen Straßenlaternen hin zu Gehwegen oder Straßen nicht durch Hecken/ Äste usw. beeinträchtigt wird. Vor allem unsere Kinder und älteren Mitbürger danken es Ihnen.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen