3. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass zum 15.08.2026 die dritte Rate der Grund- bzw. Gewerbesteuer fällig wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Wir weisen darauf hin, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer) der offene Betrag nur einmal angemahnt und danach der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt wird.
Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (12-stellige Ziffer mit (5.010…) an, dass wir Ihre Zahlung zuordnen können.


