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3. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig

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Bild zur Meldung: 3. Rate der Grund- und Gewerbesteuer fällig

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass zum 15.08.2026 die dritte Rate der Grund- bzw. Gewerbesteuer fällig wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen ist die Gemeindekasse verpflichtet Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. 

 

Wir weisen darauf hin, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer) der offene Betrag nur einmal angemahnt und danach der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt wird.

 

Sofern Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. 

 

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Buchungszeichen (12-stellige Ziffer mit (5.010…) an, dass wir Ihre Zahlung zuordnen können.

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