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Illegale Müllablagerung an Altkleidercontainern

Die aufgestellten Altkleidercontainer dienen ausschließlich der Entsorgung gebrauchter Textilien. Das Einwerfen anderer Abfälle sowie das Abstellen von Müll vor oder neben den Containern ist nicht erlaubt.

 

Leider kommt es dennoch immer wieder vor, dass an den Altkleidercontainern unerlaubt Müll abgelagert wird. Solche illegalen Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden von der Gemeinde konsequent verfolgt. Je nach Art und Umfang können Bußgelder verhängt werden. 

 

Ebenso ist es nicht erlaubt, Sperrmüll bei anderen Personen abzustellen, die Sperrmüll angemeldet haben. Der angemeldete Sperrmüll darf ausschließlich von der jeweiligen anmeldenden Person und nur in dem dafür vorgesehenen Umfang bereitgestellt werden. Das Hinzulegen weiterer Gegenstände durch Dritte gilt ebenfalls als illegale Müllablagerung.

 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Altkleidercontainer ausschließlich für geeignete Textilien zu nutzen und sonstige Abfälle über die vorgesehenen Entsorgungswege zu entsorgen.

So helfen Sie mit, Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden und unsere Gemeinde sauber zu halten.

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