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Neues Gaststättengesetz - Informationen für Vereine und Bürger

Neues Gaststättengesetz - Informationen für Vereine und Bürger (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neues Gaststättengesetz - Informationen für Vereine und Bürger

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand bei Vereinsveranstaltungen zu reduzieren und die Organisation zu erleichtern. Für die Anmeldung ist eine E-Mail an die Gemeindeverwaltung ausreichend.


Folgende Angaben sind nötig: 
•    Anlass der Veranstaltung
•    Datum und Uhrzeit
•    Ort
•    Name des Vereins
•    Ansprechpartner/-in mit E-Mail und Telefonnummer 
•    Ob Alkohol ausgeschenkt wird 
 

Von der Anzeigepflicht sind Vereine nur dann betroffen, sofern alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten. 
 

Wichtig:
Die Meldung muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Die Gemeinde leitet diese Informationen an das zuständige Ordnungsamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weiter und bestätigt Ihnen den Eingang der Meldung. Schriftliche Gestattungen werden somit nicht mehr ausgestellt.

 

Kontakt für Meldungen:

 

Weitere Informationen