Neues Gaststättengesetz - Informationen für Vereine und Bürger
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand bei Vereinsveranstaltungen zu reduzieren und die Organisation zu erleichtern. Für die Anmeldung ist eine E-Mail an die Gemeindeverwaltung ausreichend.
Folgende Angaben sind nötig:
• Anlass der Veranstaltung
• Datum und Uhrzeit
• Ort
• Name des Vereins
• Ansprechpartner/-in mit E-Mail und Telefonnummer
• Ob Alkohol ausgeschenkt wird
Von der Anzeigepflicht sind Vereine nur dann betroffen, sofern alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten.
Wichtig:
Die Meldung muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Die Gemeinde leitet diese Informationen an das zuständige Ordnungsamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weiter und bestätigt Ihnen den Eingang der Meldung. Schriftliche Gestattungen werden somit nicht mehr ausgestellt.
Kontakt für Meldungen:


