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Informationen zur Corona-Schutzimpfung- Hilfe für ältere Mitbürger​

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Mit dem Start der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in den beiden Kreisimpfzentren (KIZ) in Weinheim und Sinsheim am Freitag, 22. Januar sind die Verantwortlichen sehr zufrieden, teilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Betreiber mit.

Weil der Impfstoff momentan nach wie vor ein knappes Gut ist, können vorerst jeweils nur bis zu 80 Impfungen pro Tag in jedem der beiden KIZ stattfinden. Die Betriebszeiten der Kreisimpfzentren Sinsheim und Weinheim sind wie folgt: Montag/Mittwoch/Freitag von 13.30 bis 22 Uhr, Dienstag/Donnerstag/Samstag/Sonntag von 6 bis 14.30 Uhr. Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg ist täglich von 6 bis 22 Uhr in Betrieb. In allen drei Impfzentren, die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis betreibt, kommt derzeit übrigens der Impfstoff der Firmen Biontech/Pfizer zum Einsatz. Das zweite zugelassene Vakzin der Firma Moderna wird aufgrund der einfacheren Handhabung derzeit ausschließlich in den mobilen Impfteams (MIT) eingesetzt.

 

Infovideos für alle drei Impfzentren online

Zeitgleich mit dem Start der KIZ sind auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises auch drei kurze Informationsvideos abrufbar. Unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus  bzw. unter https://bit.ly/3paJZaP gibt es filmische Einblicke, wie die Coronavirus-Schutzimpfung vor Ort abläuft und welche Stationen dabei absolviert werden.

 

Wer kann derzeit eine Impfung beantragen?

Die Corona-Impfverordnung des Bundes legt die Priorisierung von Personengruppen fest. Zur Personengruppe mit höchster Priorität gehören neben den Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, dem Pflegepersonal in ambulanter und stationärer Pflege und den pflegebedürftigen Personen in stationärer Pflege auch Personen in medizinischen Einrichtungen, die einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind (z.B. Corona-Stationen, Notaufnahmen oder Rettungsdienste) oder häufig mit Risikopatienten in Kontakt stehen (z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin).

 

Landratsamt und Stadtverwaltungen können keine Termine vergeben

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises weiß um die Problematik, dass die jeweils eingestellten Impftermine schnell vergeben sind. „Wir bedauern die Schwierigkeiten für impfberechtigte Personen, zeitnah einen Termin zu bekommen“, sagt Dezernentin Kuss. Man könnte in allen drei Impfzentren zusammen bei voller Auslastung bis zu 3000 Menschen pro Tag impfen. Das Problem sei nach wie vor die Verfügbarkeit des Impfstoffs, sodass deutlich weniger Termine als möglich zur Verfügung stehen. Apropos: Weder das Landratsamt noch die Stadtverwaltungen können selbst Termine vergeben, betont Kuss:

 

Wie kann man sich anmelden?

Anmeldung zur Coronaschutzimpfung können ausschließlich online über www.impfterminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail Adresse bzw. die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) oder über die Hotline unter der Nummer 116117 getätigt werden. Bei diesen beiden zentralen Anlaufstellen werden gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung vergeben.

 

Sofern ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger Hilfe bei der Online-Anmeldung benötigen, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung unter Tel. 06262-924044 (Frau Lutz oder Frau Schilling) wenden. Wir helfen Ihnen gerne.

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