Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

FFP2-Maskenpflicht im Rathaus und KOMM-IN

FFP2-Maskenpflicht im Rathaus und KOMM-IN (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: FFP2-Maskenpflicht im Rathaus und KOMM-IN

Ab Mittwoch, dem 12. Januar müssen alle Personen ab 18 Jahren im Rathausgebäude eine FFP2-Maske tragen.

 

Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneuten Anstieg der Hospitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter.

 

Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Weitere Informationen