Informationen zur Grundsteuer 2022

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In diesem Jahr erging aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform ein schriftlicher Grundsteuerbescheid mit entsprechendem Hinweis an alle.

Wir möchten darauf hinweisen, dass zukünftig nur noch Grundsteuerbescheide versendet werden, wenn sich Veränderungen in der Grundsteuerhöhe, Zahlungsmodalitäten oder in den Eigentumsverhältnissen ergeben haben.

 

Die Fälligkeitstermine für die Grundsteuer noch kurz im Überblick:

1. Rate 15. Februar

2. Rate 15. Mai

3. Rate 15. August

4. Rate 15. November

Für die Jahreszahler gilt der 01. Juli

 

  • Zahlung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2022 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beiträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.

Sparkasse: IBAN: DE02 6635 0036 0021 5800 57 BIC: BRUSDE66XXX

Volksbank: IBAN: DE53 6729 1700 0043 5865 05 BIC: GENODE61NGD

 

  • Auskünfte

Auskünfte zur Grundsteuerveranlagung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Steueramt, Frau Schilling unter der Tel. 06262/9240-22. Bei Rückfragen zur Zahlung wenden Sie sich bitte an Frau Leichtle, Tel. 06262/9240-66.

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