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Zutritt zum Rathaus nur noch mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske

Zutritt zum Rathaus nur noch mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske (Bild vergrößern)
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Beim Betreten des Rathauses gilt ab sofort für alle externen Personen die 3G-Regelung. Dies bedeutet, dass alle BesucherInnen das Verwaltungsgebäude nur noch betreten dürfen, wenn sie einen Nachweis über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus vorlegen. Als Testnachweis gilt nur ein zertifizierter Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden, oder ein PCR-Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zusätzlich dazu muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

Eine Ausnahme von der Nachweispflicht besteht beim Betreten des Komm-In, sowie des Bürgerbüros.

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