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Hundesteuer 2022

Hundesteuer 2022 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Hundesteuer 2022

Die Hundesteuerbescheide für 2022 wurden in der dritten Kalenderwoche zugestellt.

Die bisher ausgegebenen grünen Hundesteuermarken sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie von der Gemeinde gegen eine Gebühr von 5,-- € eine neue Marke.

Die Steuer für die Hundehaltung setzt sich laut örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen:

 

für den ersten Hund                                                                        90,--€

für jeden weiteren Hund                                                                180,--€

für einen Kampfhund bzw. gefährlichen Hund                           600,--€

für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund            1.200,--€

 

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

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