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Sanierungsvermerke im Grundbuch – LSP „Ortskern II“

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Einige Eigentümer der Grundstücke im Sanierungsgebiet „Ortskern II“ (Landessanierungsprogramm – LSP) haben in den vergangenen Tagen bereits ein Schreiben über die Eintragung eines Sanierungsvermerkes vom Grundbuchamt Tauberbischofsheim erhalten.

Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Er weist darauf hin, dass eine städtebauliche Sanierung durchgeführt wird und dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und hier das besondere Städtebaurecht gemäß den §§ 136 ff. BauGB zu beachten sind. Eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich.

Der Saniervermerk wird gelöscht, sobald die Gemeinde die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ abschließt. Dies wird voraussichtlich 2034 erfolgen. Die Löschung wird dann von der Gemeinde beim Grundbuchamt beantragt. Das Grundbuchamt informiert alle Eigentümer, sobald die Löschung erfolgt ist.

 

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