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Gemeinde Reichartshausen führt künftig die Zusatzbezeichnung „Centgemeinde“

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Bild zur Meldung: Gemeinde Reichartshausen führt künftig die Zusatzbezeichnung „Centgemeinde“

Innenminister Thomas Strobl überreicht Urkunde an den Bürgermeisterstellvertreter Thomas Schilling

 

 „Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und damit letztlich die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Es freut mich daher sehr, dass heute 14 weiteren Städten und Gemeinden im Land die Genehmigung für kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen erteilt werden kann“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am 8. September 2023. Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigungsurkunden im Innenministerium in Stuttgart an 14 Städte und Gemeinden aus zehn Landkreisen. Auch der Bürgermeisterstellvertreter Thomas Schilling und die Bürgermeister Christian Ernst aus Haßmersheim und Christian Stuber aus Neckarzimmern erhielten aus den Händen des Innenministers die Genehmigungsurkunden.

 

 

Von links: Jan-Peter Röderer MdL, Abgeordneter für den Wahlkreis Sinsheim, Christian Stuber, Bürgermeister der Gemeinde Neckarzimmern,  Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Christian Ernst, Bürgermeister der Gemeinde Haßmersheim und Thomas Schilling, stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Reichartshausen

 

Reichartshausen wird künftig den Zusatz „Centgemeinde“ führen. Die Gemeinde Haßmersheim wird den Zusatz „Schifferdorf“ führen und Neckarzimmern wird den Zusatz „Sitz des Götz von Berlichingens“ führen. Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Oktober 2023 führen. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen aufgedruckt werden.

Die Verleihung dieser Bezeichnung erinnert uns an die wertvollen historischen Schätze, die in unserer Gemeinde zu finden sind.

Reichartshausen war der Sitz des Zentgerichts der sogenannten Reichartshäuser oder Stüber Cent. Die Bezeichnung „Reichartshäuser Cent“ und „Stüber Cent“ erinnern an Reichartshausens Geschichte als Gerichtsstandort für die jeweilig Herrschenden. Das Alte Rathaus, ein architektonisches Meisterwerk, war einst der Sitz der „Stüber Zent“ und ein Ort, an dem wichtige Entscheidungen getroffen wurden. Der Galgen, ein weiteres beeindruckendes Überbleibsel aus vergangen Zeiten, mag heute schauerlich erscheinen, erinnert uns aber daran, dass die Geschichte unserer Gemeinde nicht immer nur strahlend war. Die Richtstätte befand sich am Galgen- oder Stiefelberg in Reichartshausen.

 

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Bereits im vergangenen Jahr wurden 20 Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen. Mit den bisher erteilten Genehmigungen dürfen nun 110 Gemeinden bzw. Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. „Die Lockerung der früheren Regelung findet großen Anklang – und ist eine kleine Erfolgsgeschichte. In dieser relativ kurzen Zeit haben wir insgesamt 64 Zusatzbezeichnungen an Gemeinden und Ortsteile im Land vergeben und damit die Anzahl der identitätsstiftenden Zusatzbezeichnungen seit der Neuregelung mehr als verdoppelt“, sagte Minister Thomas Strobl. Vor der Gesetzesänderung wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen.

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