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Brennholz aus dem Gemeindewald

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Bild zur Meldung: Brennholz aus dem Gemeindewald

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, Brennholz aus dem Gemeindewald zu erwerben. In diesem Jahr findet die Polterholzvergabe das erste Mal über ein neu eingerichtetes Online Portal statt. Sobald der Holzeinschlag im Gemeindewald beendet ist, wird im Amtsblatt der Termin der Veröffentlichung der Lose bekannt gegeben. Voraussichtlich beginnt die Online-Vergabe ab Ende November. 

 

Polterholz

Das Polterholz kann vor der Veröffentlichung im Wald angeschaut werden. Hierzu werden ebenfalls Informationen im Amtsblatt bereitgestellt. 

Bei dem Online Portal handelt es sich um eine Plattform, auf der Polterholz angeboten wird. Alle nötigen Informationen zu dem Polter, wie z.B. Lage, Menge und Baumartenzusammensetzung werden in einer Anzeige zusammengefasst und können online direkt gekauft werden. 

Die Gemeindeverwaltung, sowie die Försterin bitten davon abzusehen den Termin der Veröffentlichung zu erfragen. Ebenso werden in diesem Jahr keine Bestellungen für Polterholz über das Bürgerbüro angenommen. Der Preis für einen Festmeter Polterholz (1 Festmeter = 1,4 Ster) ist abhängig von der Baumart. Buche, Ahorn, Esche und Hainbuche kosten 80 € inklusive Mehrwertsteuer je Festmeter, Eiche und sonstiges Laubholz kostet 70 € je Festmeter. 

 

Schlagraum

Schlagraum kann in begrenzten Mengen bis zum 31. Oktober bei Melissa Meyer per Mail bestellt werden (). Bei Schlagraum handelt es sich um Gipfel- und Restholz mit einem Durchmesser größer 7 cm, das bei der Ernte des wertvollen Sägeholzes im Wald liegen bleibt. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit Holz versorgen zu können, wird die Abgabemenge je Haushalt weiterhin auf 15 Festmeter begrenzt. 

 

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Brennholz nicht alleine aufgearbeitet werden darf. Sobald die Motorsäge eingesetzt wird, muss die Rettungskette sichergestellt sein. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Diese besteht aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhen sowie Handschuhen. Für die Aufarbeitung darf nur Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden. Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz ist die sichere Handhabung der Motorsäge sowie die Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften. Der Besitz eines „Motorsägenschein“, der bei der Arbeit im Wald mitzuführen ist, muss bei Bedarf nachgewiesen werden. Der absolvierte Motorsägenkurs muss mindestens zwei Unterrichtstage umfassen. Bei groben Verstößen behält sich der Waldbesitzer vor, die Selbstwerbenden von der künftigen Brennholzvergabe auszuschließen.

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