Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Reichartshausen zum 01.01.2020

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Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Reichartshausen zum 01.01.2020

 

Aufgrund von Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 in Verbindung mit § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichartshausen am 23.10.2024 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wie folgt festgestellt:

 

Aktivseite

1. Vermögen

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände             19.593,41 €

1.2 Sachvermögen                                            14.518.309,83 €

1.3 Finanzvermögen                                          1.443.039,05 €

2. Abgrenzungsposten

2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten               11.612,59 €

Bilanzsumme Aktiva                                            15.992.554,88 €

 

Passivseite

1. Basiskapital                                                      9.332.871,92 €

2. Sonderposten                                                   3.191.187,56 €

3. Rückstellungen                                                 131.874,00 €

4. Verbindlichkeiten                                             951.461,21 €

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten             2.385.160,19 €

Bilanzsumme Passiva                                        15.992.554,88 €

 

Die vorstehende Eröffnungsbilanz wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Eröffnungsbilanz liegt in der Zeit von Montag, den 04.11.2024 bis einschließlich Dienstag, den 12.11.2024 bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Rathausstr. 3, Zimmer 7, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Reichartshausen, den 31.10.2024

Gunter Jungmann, Bürgermeister

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