Grundsteuer-Hebesätze für 2025 beschlossen

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Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2024 eingehend über die Grundsteuerreform, ihre Konsequenzen für die Gemeinde sowie Bürger*innen und die Grundsteuer-Hebesätze für 2025 unter den neuen Regelungen der Reform beraten. Es wurden die folgenden Hebesätze im Rahmen einer sog. Hebesatzsatzung beschlossen:

- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 550 vom Hundert

- Grundsteuer B (Grundstücke): 300 vom Hundert

Es wurde zunächst keine separate Grundsteuer C festgelegt. Ferner wird der Gewerbesteuer-Hebesatz nicht geändert.

Die Hebesatzsatzung ist unter diesem Artikel aufrufbar: