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Bebauungsplan "Wannegärten"

Gemeinde Reichartshausen

Bebauungsplan „Wannegärten“

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Reichartshausen hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Wannegärten“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 7867 bis 7901, 7903 bis 7905, 7905/1, 7906 bis 7908, 7919 bis 7922 sowie teilweise die Flurstücke 7866, 7909, 7924 und 7925. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,10 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem unten abgebildeten Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften wird mit Textteil, Begründung, Umweltbericht, Grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung, Fachbeitrag Artenschutz sowie schalltechnischer Untersuchung. in der Zeit vom

21.11.2022 bis einschließlich zum 23.12.2022

im Rathaus der Gemeinde Reichartshausen, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungszeit wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit eingeräumt, Stellungnahmen zu der o.g. Planung abzugeben. Zusätzlich kann der Entwurf auf der Homepage der Gemeinde unter www.reichartshausen.de abgerufen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind umweltbezogene Informationen sowie die bereits vorliegenden Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

 

• Schutzgut Mensch: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Schalltechnische Untersuchung zu Verkehrs-, Freizeit- und Anlagenlärm; Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie dem Verband Region Rhein-Neckar zur Überschneidung des Plangebietes mit einem Regionalen Grünzug; Stellungnahmen des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht und Umweltschutz zu möglichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Lichtimmissionen.

 

• Schutzgut Tiere und Pflanzen: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung; Fachbeitrag Artenschutz mit Untersuchung u. a. von Brutvögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen; Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie dem Verband Region Rhein-Neckar zur Überschneidung des Plangebietes mit einem Regionalen Grünzug; Stellungnahme des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis - Naturschutz zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sowie Anregungen zu Fassadenbegrünungen und Einfriedungen; Stellungnahme des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis - Landwirtschaft zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

 

• Schutzgut Boden: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung; Stellungnahme des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis – Wasserrechtsamt zu gesetzlichen Vorgaben zum Bodenschutz und zum Umgang mit möglichen Bodenverunreinigungen; Stellungnahme des Landratsamten Rhein-Neckar-Kreis – Landwirtschaftsamt zur Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen; Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit allgemeinen Hinweisen und Informationen zur Baugrundbeschaffenheit.

 

• Schutzgut Wasser: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung; Stellungnahme des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis – Wasserrechtsamt zum Grundwasserschutz, Vorgaben zur Entwässerung sowie Hinweisen zum östlich verlaufenden Wartschaftbach und Hochwasserschutz; Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit allgemeinen Hinweisen und Informationen zur hydrogeologischen Situation.

 

• Schutzgut Klima und Luft: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung.

 

• Schutzgut Landschaft: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung; Stellungnahme des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zur Lage des Plangebietes innerhalb des Naturparks Neckartal-Odenwald.

 

• Schutzgut Fläche: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung; Stellungnahme des Landratsamten Rhein-Neckar-Kreis – Landwirtschaftsamt zur Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen.

 

• Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Umweltbericht mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB; Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs‑/Ausgleichsbilanzierung; Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zur Vorgehensweise bei archäologischen Bodenfunden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Reichartshausen, Rathausstraße 3, 74934 Reichartshausen, Zimmer 7, oder per E-Mail unter abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund § 3 Abs. 2 BauGB ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erhoben und verarbeitet. Auf weitere Hinweise zum Datenschutz, Datenerhebung und Datenschutzbeauftragten wird auf die Homepage der Gemeinde Reichartshausen unter dem Link „Datenschutz“ (siehe unten in der Fußzeile) verwiesen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Reichartshausen, den 11.11.2022

gez. Gunter Jungmann, Bürgermeister

 

Anlagen:

 

Geltungsbereich