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Wahlen

ANSTEHENDE WAHLEN

Einladung 

zur öffentlichen Vorstellung des Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Reichartshausen am 05. Juni 2026

Der vom Gemeindewahlausschuss zugelassene Bewerber um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, Herr Ümit Kusanc, hat in Reichartshausen am Freitag, den 05. Juni 2026, um 19.00 Uhr im Centrum die Gelegenheit, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Die Halle ist ab 18.30 Uhr geöffnet.

 

Zu dieser öffentlichen Vorstellungsveranstaltung des Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.

 

Über Ihre zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

 

Thomas Schilling

Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

 

 

Bürgermeisterwahl am 14. Juni 2026
Wahlscheinantrag für Briefwahl bequem per Internet oder QR-Code beantragen
Zur Bürgermeisterwahl am 14. Juni 2026 können Wahlscheine für die Briefwahl neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Die Online-Beantragung von Wahlscheinen ist bis 11.06.2026, 12:00 Uhr aktiviert und kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08226066 
 

Der Link führt zum Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift schicken zu lassen. Für die automatische Prüfung der angegebenen Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der jeweiligen Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis angezeigt.


Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch einfach mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Zu erfassen sind nur noch das Geburtsdatum und möglicherweise eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.


Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Wegen des Eintritts des bisherigen Amtsinhabers in den Ruhestand wird die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Reichartshausen notwendig. Die Wahl findet statt am Sonntag, dem 14.06.2026.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los. Eine erforderlich werdende Stichwahl findet statt am Sonntag, dem 28.06.2026. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los. Die Amtszeit des/der gewählten Bürgermeisters/Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre. 

 

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des
Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen. Der Bürgermeister ist berechtigt, vom Unionsbürger zur Feststellung seines Wahlrechts einen gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an Eides statt mit der Angabe seiner Staatsangehörigkeit zu verlangen. 

 

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis 

Wahlberechtigt sind die vorstehend genannten Personen auch dann, wenn sie in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gewöhnlich
aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt
hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben wird. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt.  Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahlordnung (KomWO) beizufügen. Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Reichartshausen, Rathausstr. 3, 74934 Reichartshausen bereit.
Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag, dem 24.05.2026 beim Bürgermeisteramt Reichartshausen, Rathausstr. 3, 74934 Reichartshausen eingehen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.
 

Reichartshausen, den 24.04.2026
Bürgermeisteramt Reichartshausen
gez. Thomas Schilling
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

 

 

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