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Ämterübersicht

ALLES AUF EINEN BLICK

Hier stellen wir Ihnen die einzelnen Ämter unserer Verwaltung mit Ihren Aufgaben vor.

  • Einwohnermeldeamt

  • Bauamt

  • Hauptamt

  • Standesamt

  • Friedhofswesen

  • Gemeindekasse

 

Die Behördenrufnummer 115​​​ ist Ihre erste Anlauf­stel­le ­für Verwal­tungs­fra­gen aller Art. Wir beant­wor­ten die häufigsten Bürgeran­fra­gen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer ­in Kommune, Land oder Bund zu­stän­dig ist.

115-Gebärdentelefon: Ein wichtiger Beitrag für weniger Barrieren im Alltag ist das Gebärdentelefon. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Firma Telemark Rostock für Menschen mit Hörbeeinträchtigung entwickelt. Weitere Informationen

EINWOHNERMELDEAMT

Unser Einwohnermeldeamt ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Beantragung von Personalausweisen

  • Beantragung von Reisepässen

  • Beantragung von Kinderreisepässen

  • Beantragung von Führungszeugnissen

  • An-/Ab- und Ummeldungen

  • Führerscheinanträge

 

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BAUAMT

Das Bauamt der Gemeinde Reichartshausen ist zuständig für alle kommunalen Aufgabengebiete im Hoch- und Tiefbau sowie der Gemeindeplanung. Dazu gehören auch die Bereiche Umwelt sowie digitale, geografische Informationssysteme (GIS).

 

Informationen zu Bauplätzen in unserem Neubaugebiet "Bettelmannsklinge" finden Sie auf der gesonderten Seite.

 

 

 
 
HAUPTAMT

Zuständigkeiten unseres Hauptamtes:

 

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STANDESAMT

Das Standesamt nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Diese sind unter anderem:

  • Beurkundung von Geburten und Sterbefällen

  • Ausstellung von Urkunden

  • Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen

  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

  • Vaterschaftsanerkennungen

  • Kirchenaustritt

  • Beurkundung zivilrechtlicher Namenserklärungen

  • Nachlasserhebungen

  • Aufnahme von Anträgen auf Anerkennung einer im Ausland erfolgten Scheidung zur Entscheidung durch die Landesjustizverwaltung

 

Bei all diesen Angelegenheiten sind viele Rechtsvorschriften zu beachten, sowie die entsprechenden Eheschließungs- und Familienrechte der jeweiligen Heimatländer. Daher können wir Ihnen nicht in jedem Fall direkt eine Auskunft geben.

 

 

GEMEINDEKASSE

In der Gemeindekasse werden sämtliche Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge verbucht.

 

Die Gemeindekasse ist gleichzeitig Vollstreckungsbehörde. Treffen Forderungen der Gemeinde nicht rechtzeitig ein, werden von hier aus Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschickt. Die Gemeinde empfiehlt, für regelmäßige Zahlungen wie Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer oder Kinderbetreuungsgebühren ein SEPA-Lastschriftsmandat zu erteilen. Dieses kann unter Formulare heruntergeladen werden.

 

Informationen zur eRechnung finden Sie in dieser Datei.

 

 

 

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FRIEDHOFSWESEN

Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten.

 

Die Einzelheiten über die Friedhöfe und die Durchführung von Bestattungen regelt die Gemeinde durch eine Satzung.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Bestattung im Naturfriedhof "Ruhehain unter den Eichen".

 

In der unten eingebetteten Grafik haben Sie die Möglichkeit den Ruhehain digital zu begehen.

 

Gerne stehen wir Ihnen natürlich nach vorheriger Terminabsprache zu persönlichen Gesprächen zur Verfügung um alle offenen Fragen zu besprechen.