Grundsteuerreform
wichtiges zur neuen Grundsteuer ab 2025
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung.
Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. März 2023 abgeben.
Festlegung der Bodenrichtwerte und Hinweise zur neuen Grundsteuer
Folgende Angaben müssen Sie als Grundstückseigentümer machen:
• das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss. Dieses bekommen Sie für Ihren Grundbesitz beim Finanzamt oder es steht auf Ihrem Schreiben zur Grundsteuerreform.
• Grundstücksfläche & Bodenrichtwert bei Grundsteuer B
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw
• Grundstücksfläche & Ertragsmesszahl bei Grundsteuer A
https://grundsteuer-a.landbw.de/#/(sidenav:menu)
• Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks (Wohnen/ Nichtwohnen) – denn Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, haben künftig einen steuerlichen Vorteil (Abschlag = 30 Prozent).
Die bisherige Rechtslage zur Grundsteuer gilt übergangsweise bis zum Ablauf des Jahres 2024.
Weitere Informationen:
Flyer Grundsteuerreform vom Finanzministerium
Der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung hilft rund um die Uhr bei allgemeinen Fragen weiter
Die zentrale Internetseite zur Grundsteuerreform bündelt alle wichtigen Informationen
Informationen und Anleitungen zum ELSTER-Portal
Ihr Finanzamt erreichen Sie über das jeweilige Kontaktformular.