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Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen gesperrt

Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen gesperrt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen gesperrt

Die anhaltende Trockenheit und Hitze erhöhen das Risiko für Waldbrände – bitte seien Sie achtsam!


Wichtig:

Generell gilt: 

  • striktes Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober (§ 41 Landeswaldgesetz).

  • Offenes Feuer (auch auf Grillplätzen) ist verboten. Die Grillstelle am alten Sportplatz ist bis auf Weiteres gesperrt – dort ist Grillen streng untersagt!

  • Zufahrten zum Wald freihalten – Rettungswege müssen frei bleiben!

  • Melden Sie verdächtige Rauchentwicklungen oder Feuer bittet sofort über die 112.

 

Die Sperrung gilt bis auf Widerruf.

 

Danke für die Rücksichtnahme!
Ihre Centgemeinde


 

Weitere Informationen