Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Reichartshausen zum 01.01.2020
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Reichartshausen zum 01.01.2020
Aufgrund von Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 in Verbindung mit § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichartshausen am 23.10.2024 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wie folgt festgestellt:
Aktivseite
1. Vermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 19.593,41 €
1.2 Sachvermögen 14.518.309,83 €
1.3 Finanzvermögen 1.443.039,05 €
2. Abgrenzungsposten
2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.612,59 €
Bilanzsumme Aktiva 15.992.554,88 €
Passivseite
1. Basiskapital 9.332.871,92 €
2. Sonderposten 3.191.187,56 €
3. Rückstellungen 131.874,00 €
4. Verbindlichkeiten 951.461,21 €
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 2.385.160,19 €
Bilanzsumme Passiva 15.992.554,88 €
Die vorstehende Eröffnungsbilanz wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die Eröffnungsbilanz liegt in der Zeit von Montag, den 04.11.2024 bis einschließlich Dienstag, den 12.11.2024 bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Rathausstr. 3, Zimmer 7, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Reichartshausen, den 31.10.2024
Gunter Jungmann, Bürgermeister


