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Kommunalpolitik

KOMMUNALPOLITIK IN REICHARTSHAUSEN

 

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, sprich sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern die Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt.

 

Zusammensetzung des Gemeinderates

Der Gemeinderat der Centgemeinde Reichartshausen besteht aus dem Vorsitzenden Bürgermeister Gunter Jungmann und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Wählbar in den Gemeinderat sind Reichartshäuser Bürger.

 

Am 30. September 2018 wurde Herrn Gunter Jungmann zum Bürgermeister der Gemeinde Reichartshausen gewählt.

 

Der aktuelle Gemeinderat wurde am 26.05.2019 gewählt.

 

Der Gemeinderat tagt in der Regel monatlich. Bürgermeister Jungmann beruft die Sitzungen ein. Diese sind grundsätzlich öffentlich - nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das „öffentliche Interesse“ oder „berechtigte Interessen Einzelner“ erfordern, wie dies beispielsweise bei Personalentscheidungen und Grundstücksgeschäften gegeben ist. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird eine Woche vorher im Nachrichtenblatt der Brunnenregion und auf unserer Internetseite bekannt gegeben. Zu den Sitzungen sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen.

 

 

 

KOMMUNALPOLITIK IM GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANS GVV WAIBSTADT

 

Zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform des Gemeindeverwaltungsverbandes haben die Gemeinden Bargen, Epfenbach, Helmstadt, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen und Waibstadt die Verbandssatzung vom 05.06.1974 vereinbart. Der Verband entstand am 01.01.1975. Im Zuge der Gemeindereform haben sich die Mitgliedsgemeinden Bargen und Helmstadt zur neuen Gemeinde Helmstadt-Bargen zusammengeschlossen. Damit ist nur noch die neue Gemeinde Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes. Die Stimmengewichtung liegt bei jeweils 3 für Epfenbach, Neidenstein und Reichartshausen, bei jeweils 5 für Neckarbischofsheim und Waibstadt und bei 4 für Helmstadt-Bargen. Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes ist in Waibstadt.

 

Die Brunnenregion

 

 

 

 

 

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DAS AUFGABENSPEKTRUM DES GVV UMFASST FOLGENDE SCHWERPUNKTE

Die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung).

 

Die Bildung eines Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten.

 

Die Herausgabe des gemeinsamen Amtsblattes.

 

Die Verwaltung ist unter der Telefonnummer des Rathauses Waibstadt 07263-91470 erreichbar.Das gemeinsame Grundbuchamt des GVV Waibstadt in Neckarbischofsheim wurde mit Wirkung vom 04.02.2013 aufgehoben. In Grundbuchangelegenheiten wenden Sie sich bitte ab sofort an das:

 

Amtsgericht Tauberbischofsheim

-Grundbuchamt-

Würzburger Straße 17

97941 Tauberbischofsheim

Telefon: (09341) 949870

Fax: (09341) 9498777

E-Mail:

www.amtsgericht-tauberbischofsheim.de