Ämterübersicht
ALLES AUF EINEN BLICK
Hier stellen wir Ihnen die einzelnen Ämter unserer Verwaltung mit Ihren Aufgaben vor.
Einwohnermeldeamt
Bauamt
Hauptamt
Standesamt
Friedhofswesen
Gemeindekasse
Die Behördenrufnummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen - von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
115-Gebärdentelefon: Ein wichtiger Beitrag für weniger Barrieren im Alltag ist das Gebärdentelefon. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Firma Telemark Rostock für Menschen mit Hörbeeinträchtigung entwickelt. Weitere Informationen
EINWOHNERMELDEAMT
Unser Einwohnermeldeamt ist für folgende Aufgaben zuständig:
Beantragung von Personalausweisen
Beantragung von Reisepässen
Beantragung von Kinderreisepässen
Beantragung von Führungszeugnissen
An-/Ab- und Ummeldungen
Führerscheinanträge
BAUAMT
Das Bauamt der Gemeinde Reichartshausen ist zuständig für alle kommunalen Aufgabengebiete im Hoch- und Tiefbau sowie der Gemeindeplanung. Dazu gehören auch die Bereiche Umwelt sowie digitale, geografische Informationssysteme (GIS).
Informationen zu Bauplätzen in unserem Neubaugebiet "Bettelmannsklinge" finden Sie auf der gesonderten Seite.
HAUPTAMT
Zuständigkeiten unseres Hauptamtes:
Rechtswesen (Satzungen und Verordnungen)
Orts- und Entwicklungsplanung
Kämmereiaufgaben
Abgaben und Gebühren
Jagd
STANDESAMT
Das Standesamt nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Diese sind unter anderem:
Beurkundung von Geburten und Sterbefällen
Ausstellung von Urkunden
Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Vaterschaftsanerkennungen
Kirchenaustritt
Beurkundung zivilrechtlicher Namenserklärungen
Nachlasserhebungen
Aufnahme von Anträgen auf Anerkennung einer im Ausland erfolgten Scheidung zur Entscheidung durch die Landesjustizverwaltung
Bei all diesen Angelegenheiten sind viele Rechtsvorschriften zu beachten, sowie die entsprechenden Eheschließungs- und Familienrechte der jeweiligen Heimatländer. Daher können wir Ihnen nicht in jedem Fall direkt eine Auskunft geben.
GEMEINDEKASSE
In der Gemeindekasse werden sämtliche Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge verbucht.
Die Gemeindekasse ist gleichzeitig Vollstreckungsbehörde. Treffen Forderungen der Gemeinde nicht rechtzeitig ein, werden von hier aus Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschickt. Die Gemeinde empfiehlt, für regelmäßige Zahlungen wie Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer oder Kinderbetreuungsgebühren ein SEPA-Lastschriftsmandat zu erteilen. Dieses kann unter Formulare heruntergeladen werden.
Informationen zur eRechnung finden Sie in dieser Datei.
FRIEDHOFSWESEN
Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten.
Die Einzelheiten über die Friedhöfe und die Durchführung von Bestattungen regelt die Gemeinde durch eine Satzung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Bestattung im Naturfriedhof "Ruhehain unter den Eichen".
In der unten eingebetteten Grafik haben Sie die Möglichkeit den Ruhehain digital zu begehen.
Gerne stehen wir Ihnen natürlich nach vorheriger Terminabsprache zu persönlichen Gesprächen zur Verfügung um alle offenen Fragen zu besprechen.
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "google.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "google.com"