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Bombenfund oder andere Kampfmittel melden


Beschreibung

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
  • Halten Sie Abstand.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
  • Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
  • Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
  • Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
  • Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
  • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
    Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.

Kampfmittel sind

  • alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
  • oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
  • nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.

Teilen Sie mit:

  • Was haben Sie gefunden?
  • Wo ist der genaue Fundort?
  • Wer ruft an?

Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten

Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.


Vertiefende Informationen


Hinweise

Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.


Rechtsbehelf

kein


Rechtsgrundlage


Freigabevermerk

02.02.2024 Regierungspräsidium Stuttgart


Zuständige Stelle(n)

Hauptamt
Rathausstr. 3
74934 Reichartshausen

 
Telefon 06262 924044
Telefax 06262 924040